Übersicht über Faulbrutuntersuchung und Gesundheitszeugnis

Verfahren

Monitoring

Freiwillige Beprobung

Probe für Gesund­heitszeugnis

(nötig für Wanderung außerhalb des Landkreis)

Antrag/

Anmeldung

10 % der im Imkerverein organisierten Imker beprobt;

 

Auswahl über Orts-Imkervereine

Formlos beim Orts-Imkerverein

Formlos beim Veterinäramt

Termine:

 

1. Antrag/Auswahl

2. Probe
3. Abgabe

1. August

2. 01.-20.September

3. 20.09. bei den Obleuten für Bienengesundheit

1. August

2. 01.-20.September

3. 20.09. bei den Obleuten für Bienengesundheit

Jederzeit

Voraus­setzung

keine

Förderantrag muss von LWK genehmigt werden

keine

Information über geplante Probenziehung

Orts-Imkerverein teilt den ausgewählten Imkern mit, dass Probe gezogen werden soll

 

Orts-IV teilt den antragstellenden Imkern mit, dass der Förderantrag genehmigt wurde und die Probe ab sofort gezogen werden kann

Veterinäramt spricht Termin mit Imker ab

Wer zieht die Probe?

Imker selbst oder Obleute für Bienen­gesundheit der Orts-Imkervereine

 

 

Imker selbst oder Obleute für Bienengesundheit der Orts-Imkervereine

Veterinäramt

Anzahl der Proben

Eine Sammel-Probe je Imker

Eine Sammel-Probe je Imker

Alle Völker werden beprobt

Gesundheits­zeugnis möglich?

nein

nein

ja

Mitteilung des Ergebnisses

Über Orts-Imkerverein

Über Orts-Imkerverein

Über Veterinäramt

Kosten

kostenlos

Ca. 9 € je Sammelprobe

2,50 € je Volk, mind.
20 € und max. 100 € vom LK zuzgl. Ge- bühr v. Laves (22 €)

Abrechnung

keine

Über Orts-Imkerverein

Über Veterinäramt